AGB

Geltung

1.1 Alle Leistungen von Emwa Design werden nur auf Grundlage dieser AGB erbracht.


1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

Vertragsangebot und Abschluss

2.1 Meine Angebote sind unverbindlich.


2.2 Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde schriftlich beauftragt oder mit der ersten Leistung von mir begonnen wurde. Eine Mitteilung an den Kunden ist nicht notwendig.


2.3 Der Vertrag endet mit der Lieferung der vereinbarten Designleistung und der Bezahlung.

Vertragsgrundlagen

3.1 Wenn ich ein individuelles Angebot mache, basieren meine Leistungen auf den Angaben des Kunden.


3.2 Der Kunde muss prüfen, ob die Leistung seinen Wünschen entspricht. Wenn verbindliche Vorgaben gemacht werden sollen, müssen diese schriftlich vereinbart werden und sind nur wirksam, wenn ich sie unterschreibe.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

4.1 Der Vertrag ist ein Urheberwerkvertrag, der nur Nutzungsrechte, aber keine Eigentumsrechte an den Arbeiten überträgt. Das Urheberrecht bleibt bei mir.


4.2 Alle Designs sind urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichen. Die Mitarbeit des Kunden begründet kein Miturheberrecht.


4.3 Der Kunde erhält die Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt der Zweck als der bei der Auftragserteilung genannte. Diese Rechte werden erst nach vollständiger Zahlung des Honorars übertragen.


4.4 Nutzungen, die über den vereinbarten Zweck hinausgehen, sind nur mit meiner Zustimmung möglich und kostenpflichtig.


4.5 Das Design oder Teile davon dürfen nur mit meiner Zustimmung auf andere Produkte übertragen werden. Änderungen der Arbeiten sind ohne mein Einverständnis nicht erlaubt. Jede Nachahmung ist unzulässig und wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Vergütung geahndet.


4.6 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit meiner Zustimmung und gegen Gebühr erlaubt.


4.7 Ich habe das Recht, Auskunft über den Umfang der Nutzung zu erhalten.


4.8 Ich habe das Recht, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts führt zu Schadensersatz. Der Schadensersatz beträgt mindestens 50% der vereinbarten Vergütung, es sei denn, ein höherer Schaden kann nachgewiesen werden.

Preise und Zahlung

5.1 Die Gesamtvergütung für meine Leistungen setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:

  • Vergütung für Entwürfe und/oder Fotografien
  • Vergütung für die Erstellung von Reinzeichnungen sowie Materialkosten
  • Vergütung für die Nutzungsrechte

Falls Bildwerke gekauft werden müssen, stelle ich diese separat in Rechnung. Alle Preise in Angeboten sind Nettopreise und beinhalten zusätzlich 7% oder 19% MwSt.

5.2 Die Berechnung der einzelnen Teilvergütungen richtet sich nach:

  • Art und Umfang der erbrachten Leistungen
  • Nutzung der Leistung durch den Auftraggeber (z.B. Umfang, Art, Dauer, Gebiet)

5.3 Wenn keine Nutzungsrechte eingeräumt werden und nur Entwürfe oder Reinzeichnungen geliefert werden, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Wenn die Entwürfe später oder in größerem Umfang genutzt werden, behalte ich mir vor, die Vergütung nachträglich anzupassen.

5.4 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gilt die übliche Vergütung laut dem Tarifvertrag für Designleistungen (SDSt/AGD).

5.5 Alle Leistungen, die ich für Sie erbringe, sind kostenpflichtig.

5.6 Vorschläge oder Änderungen des Kunden aus technischen oder gestalterischen Gründen haben keinen Einfluss auf das Honorar.

5.7 Honorare sind ohne Abzug zahlbar. Wenn ein Projekt in mehreren Teilen abgenommen wird, ist die Hälfte des Honorars nach der ersten Präsentation fällig, die zweite Hälfte nach Fertigstellung des Projekts. Wenn das Projekt über einen längeren Zeitraum läuft, kann ich Abschlagszahlungen verlangen.

5.8 Bei fortlaufenden Leistungen stelle ich monatlich eine Rechnung.

5.9 Ich behalte mir vor, Stundensätze nach einer schriftlichen Vorankündigung von 6 Wochen zu erhöhen. Angebote sind für 6 Wochen gültig.

5.10 Bei Zahlungsverzug kann ich Verzugszinsen von 4% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Ein höherer Schaden kann nachgewiesen werden.

Sonder- und Zusatzleistungen, Nebenkosten

6.1 Änderungen an Entwürfen, zusätzliche Entwürfe oder andere nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden nach Zeitaufwand/ Stundensatz extra berechnet.

6.2 Kosten für technische Nebenkosten, wie Modelle, Reproduktionen oder Druck, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6.3 Wenn ich Fremdleistungen (z.B. Fotografie) für Sie beauftrage, erfolgt dies im Namen des Auftraggebers und auf dessen Kosten.

6.4 Für Fremdleistungen, die ich im eigenen Namen beauftrage, stellen Sie mich von den Kosten und Verbindlichkeiten frei.

6.5 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig, und Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.

6.6 Für notwendige Reisen im Rahmen des Projekts (z.B. für Besprechungen) berechne ich die entstandenen Kosten und Spesen, wie Transport, Unterkunft und Verpflegung.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

7.1 Sie sind verpflichtet, mir alle nötigen Informationen zu den Zielen und Prioritäten für das Projekt zu geben. Ich bin nur dann verpflichtet, die Richtigkeit der Unterlagen zu überprüfen, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Sie versichern, dass Sie die Rechte an allen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster), die Sie mir zur Verfügung stellen, besitzen. Falls nicht, stellen Sie mich von Ersatzansprüchen Dritter frei.

Korrektur, Abnahme und Produktionsüberwachung

8.1 Emwa Deisgn ist berechtigt, Korrekturmuster im Auftrag des Kunden vor der Produktion zu erstellen.

8.2 Jede Leistungsphase wird einzeln abgenommen. Sobald eine Phase abgenommen wurde, ist das Ergebnis Grundlage für die nächsten Schritte. Wenn keine Einwände gegen die nächste Phase bestehen, gilt die Abnahme als stillschweigend.

8.3 Ohne formelle Abnahme oder bei verspätetem Abnahmetermin aufgrund des Kunden gilt die Leistung als abgenommen, sobald der Kunde sie nutzt. Ansonsten gilt sie spätestens 14 Tage nach Übergabe als erbracht, wenn keine Nachbesserung gefordert wird.

8.4 Die Abnahme kann nicht aufgrund von Geschmack (Nichtgefallen) verweigert werden.

8.5 Auf Wunsch überwacht Emwa Design die Produktion und trifft notwendige Entscheidungen im Auftrag des Kunden.

Inhalte von Internetseiten

9.1 Der Kunde sorgt dafür, dass die Inhalte seiner Website keine gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen.

9.2 Emwa Design prüft dies nicht, der Kunde versichert, keine illegalen Inhalte zu veröffentlichen.

9.3 Emwa Design haftet nicht für die Darstellung der Website auf zukünftigen Browsern oder Versionen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Eigentumsvorbehalt und Versandgefahr

10.1 Die Arbeiten werden nur mit Nutzungsrechten übergeben. ein Eigentumsrecht wird im Allgemeinen nicht übertragen.

10.2 Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das gelieferte Produkt im Eigentum von Emwa Design. Bei Zahlungsverzug behalte ich mir vor, die Nutzung zu untersagen oder das Produkt zurückzufordern – nach vorheriger Ankündigung und angemessener Frist.

10.3 Computerdaten werden nur auf Wunsch des Kunden herausgegeben und müssen gesondert vereinbart und bezahlt werden. Änderungen daran dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen.

Gewährleistung und Haftungsbeschränkung

11.1 Ich verpflichte mich, alle Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und mit überlassenem Material wie Vorlagen, Layouts oder Daten sorgfältig umzugehen. Für Schäden hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

11.2 Der Kunde dokumentiert auftretende Mängel nachvollziehbar und meldet sie mir schriftlich. Bei der Mangelbeseitigung unterstützt er mich nach Kräften.

11.3 Keine Gewähr übernehme ich für Fehler, die durch äußere Einflüsse, falsche Bedienung oder eigenmächtige Änderungen entstehen. Ich hafte nicht für Probleme durch fehlerhafte oder zukünftige Server-Installationen.

11.4 Für Schäden hafte ich nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, es sei denn, es geht um ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Beratung ist nur dann haftungsrelevant, wenn sie im Angebot festgehalten wurde. Diese Regelung gilt für alle Arten von Ansprüchen.

11.5 Wenn ich auf Wunsch des Kunden Fremdleistungen in seinem Namen und auf seine Rechnung beauftrage, übernehme ich keine Haftung für deren Ergebnisse. Ich verpflichte mich aber, sorgfältig bei der Auswahl und Anleitung externer Dienstleister vorzugehen.

11.6 Ich übernehme keine Haftung dafür, ob Entwürfe oder andere Arbeiten rechtlich zulässig oder schutzfähig sind – zum Beispiel im Wettbewerbs- oder Markenrecht.

11.7 Mit der Freigabe von Bild und Text durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für deren Richtigkeit. Nach Freigabe hafte ich nicht mehr für daraus entstehende Fehler.

11.8 Die Freigabe von Produktionen und Veröffentlichungen liegt beim Kunden. Wenn er mir die Freigabe überträgt, stellt er mich von der Haftung frei – außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

11.9 Ich archiviere Kundendaten ohne Gewähr für maximal zwei Jahre.

Kündigungsrecht

12.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit bis zur vollständigen Leistungserbringung kündigen. Emwa Design behält sich vor, bei Rücktritt oder Abbruch durch den Kunden ein Ausfallhonorar zu berechnen.

12.2 Kündigt der Auftraggeber, bin ich berechtigt, die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen.

12.3 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, gehen keine Nutzungsrechte an ihn über. Alle von Emwa Design erstellten Entwürfe, Modelle und Materialien sind zurückzugeben.

Belegexemplare

13.1 Der Auftraggeber stellt Emwa Design nach Möglichkeit ein bis zwei einwandfreie Belegexemplare der vervielfältigten Werke zur Verfügung. Diese dürfen für meine Eigenwerbung verwendet werden. Ich behalte mir vor, die Arbeiten auf meiner Website, in Social Media und anderen Werbemedien zu zeigen – inklusive Namensnennung als Urheber.

Referenz

14.1 Emwa Design darf die erbrachten Leistungen – auch bei Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte – als Referenz auf der Website und in eigenen Werbematerialien verwenden.

Erfüllungsort

15.1 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz von Emwa Design in Hannover.

15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen/Ergänzungen

16.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

16.2 Fehlen Regelungen, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes.

16.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck nahekommt.